Wohnungsbau (Seite 2 von 3)
Erfüllung der Energieeinsparverordnung 2016 bei Erteilung von Baugenehmigungen im Bestandsgebäude stellt besondere Herausforderungen an die künftigen Energieversorgungen. Dies kann nur durch Kostenstabilität erreicht werden.
Der deutsche Nachhaltigkeitskodex, in den speziell für die Wohnwirtschaft Kriterien für eine nachhaltige Unternehmensführung ergänzend eingeführt wurden, weist Verbesserungen der Wohnungswirtschaft aus. 3.000 Wohnungsunternehmen können dort ihre Nachhaltigkeitsstrategien transparent, vergleichbar und damit anschaulich für Investoren und Konsumenten darlegen.
Es ermöglicht, anhand von Kriterien offen zu legen, was die jeweiligen Wohnungsbaugesellschaften machen, um die Herausforderungen im Bereich Wohnen und Umwelt zu lösen.
Einführung von Energieeffizienzklassen (A+ bis H), die mehr Transparenz auf dem Wohnungssektor bringt.
Der Energieausweis unterteilt sich in zwei unterschiedliche Arten
- Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis bildet die technischen Merkmale eines Gebäudes ab, auf deren Basis das Haus schließlich einer Effizienzklasse zugeordnet wird.
- Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis bildet den echten Energieverbrauch eines Gebäudes ab.
Nachteil:
Ein Gebäude, das beispielsweise mit A+ klassifiziert ist, kann also in Wahrheit
sogar deutlich teurer in der Bewirtschaftung sein als ein Gebäude, das mit der
Effizienzklasse D ausgewiesen wird.
Verschärfung der Nutzung des Energieausweises:
Jede Immobilienanzeige in kommerziellen Medien müssen künftig Pflichtangaben
aus dem Energieausweis enthalten. Bei jedem Verkauf bzw. bei jeder Vermietung
muss dem Mieter oder Käufer der Energieausweis bereits bei der Besichtigung
vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden.
Vermieter, die diese Vorgaben nicht beachten, begehen Energieeinsparverordnung eine Ordnungswidrigkeit: bis zu 15.000 Euro Bußgeld kann ein Fehlverhalten kosten.
Bei der Energiewende, altersgerechten Umbau sowie der Quartiersarbeit erzielen Wohnungsbaugesellschaften bereits jetzt große Fortschritte.